Sofortmaßnahmen

  • Reduzieren Sie das Tempo und schalten Sie die Warnblinkanlage ein, sobald Sie sich der Unfallstelle nähern.
  • Wenn Sie als Erster eintreffen, müssen Sie anhalten. Wenn bereits mehrere Fahrzeuge vor Ort stehen, fahren Sie vorsichtig weiter, um Folgeunfälle zu vermeiden.
  • Leisten Sie Erste Hilfe (gesetzliche Pflicht) und machen Sie – falls erforderlich – Angaben zu Ihrer Person und dem Unfallhergang.
  • Sorgen Sie dafür, dass Rettungsdienst und Polizei ungehindert ankommen, und bilden Sie eine Rettungsgasse.
  • Vermeiden Sie das Anfertigen von Fotos oder Videos, um die Helfer nicht zu behindern.

Rettungsgasse bilden

  • Bei Stau auf der Autobahn besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden.
  • Weichen Sie auf der linken Spur nach links und auf den übrigen Spuren nach rechts aus, um den Einsatzfahrzeugen einen schnellen Zugang zum Unfallort zu ermöglichen.

Verhalten bei Unfall im Tunnel

  • Bewahren Sie Ruhe und schalten Sie die Warnblinkanlage ein, um auf den Unfall aufmerksam zu machen.
  • Bei Verletzungen oder Brandgefahr benachrichtigen Sie über die im Tunnel (mindestens alle 150 Meter vorhanden) angeordneten Notrufstationen den Rettungsdienst, da diese den Unfallort lokalisieren.
  • Bewahren Sie Ruhe und folgen Sie der vorgegebenen Checkliste.
  • Informieren Sie die Polizei (110) und bei Verletzten zusätzlich den Rettungsdienst (112). Je nach Region kann auch der Förster oder zuständige Jagdpächter hinzugezogen werden.
  • Lebende Tiere: Halten Sie Abstand und berühren Sie diese nicht, um Verletzungen oder Krankheitsübertragungen zu vermeiden.
  • Tote Tiere: Ziehen Sie diese – mit Handschuhen – von der Fahrbahn, ohne sie vollständig zu entfernen, und kennzeichnen Sie die Unfallstelle.
  • Entfernen Sie keine Spuren an Ihrem Fahrzeug.
  • Halten Sie stets die Internationale Versicherungskarte bereit, welche alle relevanten Fahrzeug-, Personen- und Versicherungsdaten enthält.
  • Nutzen Sie den Europäischen Unfallbericht, ein europaweit einheitliches Formular (idealerweise in mehreren Sprachen), um die Unfallaufnahme zu erleichtern.
  • Es empfiehlt sich, einen zusätzlichen Unfallbericht in der Sprache des Reiselandes mitzuführen.
  • Schützen Sie Ihr Fahrzeug möglichst, indem Sie es in einer Garage, unter einem Carport, in einem öffentlichen Parkhaus oder mit Hagelschutzmatten abstellen.
  • Typische Hagelschäden umfassen Dellen, Risse in Scheiben und Lackkratzer, wobei Hagel vor allem im späten Frühling und Sommer im Süden Deutschlands auftritt.
  • Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche Ihrer Kfz-Versicherung; ein Gutachter ermittelt die Schadenhöhe, während Sie die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung tragen (ca. 300–500 € bei Vollkasko, 150–300 € bei Teilkasko).
  • Informieren Sie zunächst die Polizei und anschließend Ihre Kfz-Versicherung.
  • Bei Vollkaskoversicherung werden Schäden in der Regel vollständig übernommen (außer an den Reifen), während die Teilkasko unter Umständen Glasbruch- und Brandschäden abdeckt.
  • Beachten Sie, dass es zu Selbstbeteiligungen kommen kann und sich die Schadenfreiheitsklasse ändern kann.
  • Typische vandalistische Schäden umfassen Beschädigungen an Antenne, Karosserie, Lack, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfern sowie Graffiti und mutwillige Zerstörung.
  • Schäden durch Vandalismus, beispielsweise Graffiti, werden oft über die private Haftpflichtversicherung der Eltern abgedeckt.
  • Bei Kindern unter zehn Jahren kann die Aufsichtsperson haftbar gemacht werden, sofern eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt; fehlt dieser Nachweis, müssen die Kosten selbst getragen werden.